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Die Bürgergemeindeverwaltung steht Ihnen bei Fragen zum Thema Einbürgerung gerne zur Verfügung. Bei uns können Sie die erforderlichen amtlichen Formulare, das Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde sowie unser Leitfaden für Einbürgerungen beziehen.
Für die Einbürgerung in Aesch müssen verschiedene Bedingungen (Bundes-, Kantons- und Gemeindevorschriften) erfüllt werden. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Bedingungen für Schweizer sowie für ausländische Staatsangehörige zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass Einbürgerungen ausschliesslich über das Amt für Migration und Bürgerrecht des Kantons Baselland abgewickelt werden können. Die Bürgergemeinde Aesch stellt lediglich die Formulare und Informationen zur Verfügung.
Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
Der Kanton Basel-Landschaft erhebt sowohl für Baselbieter Bürger als auch für übrige Schweizer eine Einbürgerungsgebühr:
Ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen - Eingebürgert werden kann nur wer:
Die kantonalen Gebühren betragen:
Für Ehegatten von Schweizer Bürger:innen gelten besondere Bestimmungen (erleichterte Einbürgerung).
Wenn Sie weitergehende Informationen über die Schweiz wünschen, können Sie untenstehende informative Broschüre der Bundeskanzlei ebenfalls herunterladen und studieren.
In unserem Einbürgerungsleitfaden haben wir einige hilfreiche Informationen über die Schweiz, den Kanton Basel-Landschaft, die Gemeinde und Bürgergemeinde Aesch zusammengestellt. Diese Informationen dienen Ihnen zur Vorbereitung auf das Einbürgerungsgespräch beim Bürgerrat und natürlich auch für das Gespräch beim Bürgerrechtswesen des Kantons BL. Sie erhalten bei uns auf der Verwaltung jeweils ein Exemplar zusammen mit dem Gesuchsformular, zudem können Sie das PDF hier herunterladen.
Seit 1.1.2011 ist das aktuelle Einbürgerungsreglement in Kraft. Ebenfalls auf dieses Datum hin hat der Bürgerrat den Einbürgerungstarif gemäss Einbürgerungsreglement erlassen.
Zusätzlich zu den Einbürgerungsgebühren der Bürgergemeinde werden auch vom Kanton Basel-Landschaft und von der Eidgenossenschaft Gebühren erhoben, die nach Aufwand berechnet werden.
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Zusätzlich Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr
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