Einbürgerungen

Die Bürgergemeindeverwaltung steht Ihnen bei Fragen zum Thema Einbürgerung gerne zur Verfügung. Bei uns können Sie die erforderlichen amtlichen Formulare, das Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde sowie unser Leitfaden für Einbürgerungen beziehen.

Für die Einbürgerung in Aesch müssen verschiedene Bedingungen (Bundes-, Kantons- und Gemeindevorschriften) erfüllt werden. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Bedingungen für Schweizer sowie für ausländische Staatsangehörige zusammengestellt.


Bitte beachten Sie, dass Einbürgerungen ausschliesslich über das Amt für Migration und Bürgerrecht des Kantons Baselland abgewickelt werden können. Die Bürgergemeinde Aesch stellt lediglich die Formulare und Informationen zur Verfügung.


Schweizer
Staatsbürger

Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern


  • Es wird eine Wohnsitzdauer in Aesch von mindestens 5 Jahren vorausgesetzt.

  • Details können Sie dem Einbürgerungsreglement und der Gebührenverordnung des Bürgerrats entnehmen.


Der Kanton Basel-Landschaft erhebt sowohl für Baselbieter Bürger als auch für übrige Schweizer eine Einbürgerungsgebühr: 


  • Schweizerbürger Basisgebühr: CHF 300.–

  • Zusatzgebühr für jede weitere Person im selben Gesuch: CHF 40.–.

  • Kantonsbürger Basisgebühr: CHF 250.–

  • Zusatzgebühr für jede weitere Person im selben Gesuch: CHF 40.–.

  • Die Gebühr der Bürgergemeinde beträgt zwischen CHF150.– und CHF 500.­­–, je nach Wohnsitzdauer in Aesch. 

Ausländische Staatsbürger



Ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen - Eingebürgert werden kann nur wer:


  • die deutsche Sprache so beherrscht, dass eine Verständigung mit den Menschen der hiesigen Gesellschaft gut möglich ist und der Inhalt amtlicher Schreiben verstanden wird; Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios (sofern nicht deutsche Muttersprache oder obligatorische Schulzeit in deutscher Sprache absolviert).

  • in den schweizerischen und hiesigen Verhältnissen eingegliedert ist;

  • mit den schweizerischen und hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist;

  • sich zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz bekennt;

  • die schweizerische Rechtsordnung, insbesondere deren Grundwerte, beachtet; keine Verbrechen oder Vergehen begangen hat, die im Strafregister eingetragen sind oder betr. Jugendliche, bei den zuständigen Behörden verzeichnet sind.

  • die öffentlich-rechtlichen und privaten Pflichten erfüllt und einen guten Ruf geniesst.

  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

  • das Wohnsitzerfordernis von Bund, Kanton und Gemeinde im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung erfüllt.

  • Der Bund verlangt insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Die  Aufenthaltsdauer in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, wobei aber der tatsächliche Aufenthalt mindestens 6 Jahre zu betragen hat.

  • Der Kanton verlangt insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft und die Bürgergemeinde verlangt ebenfalls 5 Jahre Wohnsitz in Aesch. Im Kanton BL können Jugendliche das Gesuch frühestens ab dem 16. Altersjahr stellen, wenn sie sich alleine einbürgern lassen möchten. Wenn sich Eltern mit den Kindern gemeinsam einbürgern, gibt es selbstverständlich kein Mindestalter für die Kinder.

  • Die Gebühr des Bundes für die Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung beträgt für Minderjährige CHF 50.–, für volljährige Einzelpersonen CHF 100.– und für Ehegatten / Familien CHF 150.–.


Die kantonalen Gebühren betragen:

  • Basisgebühr für Einzelpersonen oder erste Person in gemeinsamem Gesuch: CHF 1'550.–.

  • Zusatzgebühr pro weitere Person im selben Gesuch: CHF 150.–
    (bis max. CHF 2'000.– bzw. max. CHF 3'000.– bei ausserordentlich aufwendigen Fällen).

  • Die Gebühr der Bürgergemeinde richtet sich nach Aufwand. Sie beträgt in der Regel für Einzelpersonen CHF 1‘500.– und für Ehepaare / Familien CHF 1‘800.–. Für jedes zusätzliche Einbürgerungsgespräch wird ein Zuschlag von CHF 250.– erhoben. Details können Sie dem Einbürgerungsreglement und der Gebührenverordnung des Bürgerrats entnehmen.

Erleichterte Einbürgerung
für Ehegatten von Schweizer Bürger:innen

Für Ehegatten von Schweizer Bürger:innen gelten besondere Bestimmungen (erleichterte Einbürgerung).


  • Sie müssen mindestens drei Jahre mit einem/einer Schweizer Bürger:in verheiratet und insgesamt fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft sein.


Merkblatt Erleichterte Einbürgerung Ehegatten

Stand: Dezember 2017

Erleichterte Einbürgerung 3. Generation

Für Ausländer der 3. Generation gelten ebenfalls besondere Bedingungen.


Details entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.


Merkblatt erleichterte Einbürgerung 3. Generation

Stand: März 2018

Einbürgerungsleitfaden

Der Bund kurz erklärt

Stand: 2023

Einbürgerungsleitfaden

Stand: Oktober 2023

Wenn Sie weitergehende Informationen über die Schweiz wünschen, können Sie untenstehende informative Broschüre der Bundeskanzlei ebenfalls herunterladen und studieren.

In unserem Einbürgerungsleitfaden haben wir einige hilfreiche Informationen über die Schweiz, den Kanton Basel-Landschaft, die Gemeinde und Bürgergemeinde Aesch zusammengestellt. Diese Informationen dienen Ihnen zur Vorbereitung auf das Einbürgerungsgespräch beim Bürgerrat und natürlich auch für das Gespräch beim Bürgerrechtswesen des Kantons BL. Sie erhalten bei uns auf der Verwaltung jeweils ein Exemplar zusammen mit dem Gesuchsformular, zudem können Sie das PDF hier herunterladen.


Reglemente
und Gebühren

Seit 1.1.2011 ist das aktuelle Einbürgerungsreglement in Kraft. Ebenfalls auf dieses Datum hin hat der Bürgerrat den Einbürgerungstarif gemäss Einbürgerungsreglement erlassen.


Zusätzlich zu den Einbürgerungsgebühren der Bürgergemeinde werden auch vom Kanton Basel-Landschaft und von der Eidgenossenschaft Gebühren erhoben, die nach Aufwand berechnet werden.

Einbürgerungen und Gebührentarif

Stand: aktuell


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