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Der Bürgerrat ist die Exekutive der Bürgergemeinde und besteht aus fünf Personen, welche alle vier Jahre im Majorzverfahren gewählt werden. Jede Bürgerrätin und Bürgerrat steht einem eigenen Departement vor. Die Departemente werden nach beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Präferenzen zugeteilt. Aus dem Kreis der Bürgerräte wird zudem auch das Präsidium gewählt. Stille Wahlen sind gemäss Gemeindeordnung möglich.
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