Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern

  • Es wird eine Wohnsitzdauer in Aesch von mindestens 5 Jahren vorausgesetzt.
  • Der Kanton Basel-Landschaft erhebt sowohl für Baselbieter Bürger als auch für übrige Schweizer eine Einbürgerungsgebühr. 
    - Schweizerbürger Basisgebühr: Fr. 300.--
      Zusatzgebühr für jede weitere Peson im selben Gesuch: Fr. 40.--.
    - Kantonsbürger Basisgebühr: Fr. 250.--
      Zusatzgebühr für jede weitere Person im selben Gesuch: Fr. 40.--.
  • Die Gebühr der Bürgergemeinde beträgt zwischen Fr. 150.-- und Fr. 500.­­--, je nach Wohnsitzdauer in Aesch. 
  • Details können Sie dem Einbürgerungsreglement und der Gebührenverordnung des Bürgerrats entnehmen.