Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
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Es wird eine Wohnsitzdauer in Aesch von mindestens 5 Jahren vorausgesetzt.
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Der Kanton Basel-Landschaft erhebt sowohl für Baselbieter Bürger als auch für übrige Schweizer eine Einbürgerungsgebühr.
- Schweizerbürger Basisgebühr: Fr. 300.--
Zusatzgebühr für jede weitere Peson im selben Gesuch: Fr. 40.--.
- Kantonsbürger Basisgebühr: Fr. 250.--
Zusatzgebühr für jede weitere Person im selben Gesuch: Fr. 40.--.
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Die Gebühr der Bürgergemeinde beträgt zwischen Fr. 150.-- und Fr. 500.--, je nach Wohnsitzdauer in Aesch.
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Details können Sie dem Einbürgerungsreglement und der Gebührenverordnung des Bürgerrats entnehmen.